Zusatzqualifikation in Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie (KJP)

 



Nicht weinen zu dürfen, ist ein guter Grund, zu weinen.

 Dr. Wolf Büntig

Was bietet die Zusatzqualifikation in Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie?
Die ZIST Akademie bietet für approbierte Psychologische Psychotherapeuten (TP/PA) sowie für in Ausbildung befindliche Psychotherapeuten (PiA) (jeweils m/w/d) nach Zwischenprüfung die Möglichkeit, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) geforderten Qualifikationsnachweise für die Durchführung und Abrechnung von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie zu erlangen. Sie erhalten so die Option, nach Approbation und Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut einen Antrag auf Erteilung der entsprechenden Abrechnungsgenehmigung bei den KV zu stellen.
 
Theoretische Ausbildung
Der Lehrplan der Zusatzqualifikation in Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie orientiert sich an von den Kassenärztlichen Vereinigungen festgeschriebenen Maßgaben. Da es keine bundeseinheitliche Regelung über Umfang und Inhalt der Zusatzqualifikation gibt, gestalten wir das Curriculum so, dass Sie nach Abschluss der Zusatzqualifikation in allen Bundesländern die Abrechnungserlaubnis erhalten können.
 

Die theoretische Ausbildung umfasst 260 Unterrichtseinheiten (UE). Dabei können nach Entscheidung von ZIST bis zu 100 UE aus dem Curriculum der Akademie angerechnet werden. Die weiteren 160 UE können derzeit durch weitere mehrtägige Workshops im Rahmen des offenen Programms von ZIST (siehe Curriculum) abgeleistet werden.

Einzelne, aus wichtigem Grund versäumte Workshops der theoretischen Ausbildung können in entsprechenden Workshops des offenen Programms oder der ZIST Akademie, nach vorheriger Abstimmung mit der ZIST Akademie, nachgeholt und angerechnet werden.

Einzelne Workshops können vonseiten der ZIST Akademie online abgehalten werden.

Praktische Ausbildung unter Supervision
Insgesamt müssen mindestens fünf Fälle behandelt werden (von diesen müssen mindestens drei Fälle Kinder = 0 – 17 Jahre sein und mindestens 60 % der Mindestbehandlungsstunden ausmachen).
 

Die Verantwortung für die Patientenbehandlungen liegt kraft Gesetzes in der probatorischen Phase bei den Lehrpraxisinhabern (m/w/d), danach bei den mitwirkenden Supervisoren (m/w/d). Jede vierte Behandlungsstunde muss supervidiert sein. Mindestens die Hälfte der Supervision findet in Einzelsupervision statt. Der Teilnehmer (m/w/d) klärt im Vorfeld, ob seine KV ein höheres Maß an Einzelsupervision verlangt und teilt dies der ZIST Akademie schriftlich mit. 

Curriculum und Dozenten (m/w/d)
Einführung in die Spieltherapie, Curd Michael Hockel
Spezifische Krankheitsbilder und Störungen des Kinder- und Jugendalters, Miriam Haagen
Elterngespräche nach Feeling-Seen, Michael Bachg
Entwicklungspsychologie 1, Mascha Bleckwenn-Gulde
Entwicklungspsychologie 2, Mascha Bleckwenn-Gulde
Vertiefung und Abschluss, N. N.
 
Kosten
Bezüglich der Kosten gibt es zwei verschiedene Modelle:
  • Für die PiA der ZIST Akademie kostet die Zusatzqualifikation 3600 €, zahlbar in Raten, die in gleichbleibender Höhe von 100 € pro Monat, für die Dauer von 36 aufeinanderfolgenden Monaten, zu erbringen sind. Ratenzahlungsbeginn ist der erste Tag des Kalendermonats, in dem der erste Workshop der Theoriestunden beginnt. 
  • Externe Psychologische Psychotherapeuten zahlen pro Workshop (vier- beziehungsweise fünftägig) zwischen 960 € und 1200 €.
  • Alle Teilnehmer zahlen die Supervisionen bei ihren Supervisoren nach Vereinbarung.
  • Unterkunft und Verpflegung während der Dauer der Workshops siehe hier.
 
Start der nächsten KJP Zusatzqualifikationen
März 2024, KJ 24.01 | September 2024, KJ 24.02
 
Anmeldeverfahren
An der Zusatzqualifikation in Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie Interessierte füllen bitte das anhängende Anmeldeformular aus und reichen dieses mit einem kurzen Bewerbungsschreiben an die ZIST Akademie bei Ursula Clormann (ursula.clormann@zist-akademie.de) ein.
 
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Dr. phil. Sandra Hagen: